Messenger in Unternehmen sind ein sehr heikles Thema, denn für Unternehmen gelten ganz andere Datenschutzregeln wie für den Privatanwender. Bei der illegalen Datenweitergabe drohen empfindliche Geldbußen.
Was ist denn eigentlich eine illegale Datenweitergabe?
Wenn ein User einen Messenger installiert, werden die Kontaktdaten im Normalfall auf die Server des Dienstes geladen um abzugleichen, ob der User dort bereits Kontakte hat.
Nach der derzeit geltenden Rechtslage darf ein User die Kontaktdaten in seinem Telefon nur weitergeben, wenn er jeden dazu gefragt hat.
Das war früher ein rechtlicher Graubereich, wenn das Unternehmen die Daten weitergab.
Mit den geänderten Datenschutzbedingungen von WhatsApp, die Ihre Daten an Facebook automatisch übertragen, tritt nur eine klare Rechtslage ein, und sobald der User die AGB von WhatsApp akzeptiert hat, hat er bereits einen Verstoß gegen die Datenschutzgesetze begangen.
Das ist alles andere als lustig, weil wir da von einer Geldbuße in Höhe von ein paar tausend Euro sprechen.
Eine Firma die WhatsApp oder einen ähnlich arbeitenden Dienst nutzt, begeht also einen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz.
Zudem werden die Daten der Messenger sehr oft im Ausland gespeichert, was der Wirtschaftspionage Tür und Tor öffnet.
Viele Messenger lesen nicht nur die Kontaktdaten aus, sondern scannen oft auch die Mails im Smartphone. Auch hier liegen bei Unternehmen oft sehr sensible Daten.
Für Unternehmen ist es also besonders wichtig, sich vorher über den Gebrauch von Messengern zu informieren. Hier empfehlen sich Messenger die auf eigenen Servern betrieben werden können.
Der Blog beschreibt die Problematiken sehr detailiert.
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